Rudolf Storm – ascent AG

Jetzt noch fristgerecht Schadensersatzansprüche gegen VW anmelden – Die ascent AG prüft Ihren Fall

Diesel-Skandal: Geld zurückfordern!

Unter dem Begriff „Abgasskandal“ wurde 2015 bekannt, wie der VW-Konzern seine Kunden bewusst beim Kauf von Dieselfahrzeugen getäuscht hat. Doch betroffene Kfz-Besitzer müssen diese Schäden nicht hinnehmen, sondern können ihre Ansprüche gegen Händler und Hersteller geltend machen.

Wichtig sind dafür allerdings die sogenannten Gewährleistungsfristen, denn nach deren Ablauf gelten bestimmte Sachverhalte als verjährt. Für VW-Kunden endet die erste Frist nun am 31.12.2017. Mit der ascent AG und Ihrem Kooperationspartner Verbraucherhilfe 24 (V24) können Forderungen jetzt noch fristgerecht geprüft werden.

Schritt für Schritt – So lassen Sie Ihren Fall überprüfen

Zunächst gilt es herauszufinden, welche Möglichkeiten Sie haben. Je nachdem, bei wem Sie welchen Wagen wann erworben haben, kommen verschiedene Forderungsansprüche in Betracht. Dies können Sie mithilfe der Experten unseres Partners allerdings schnell herausfinden:

  1.  Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular und stellen Sie uns Ihre Anfrage.
  2.  Wir senden Ihnen daraufhin eine kurze Checkliste zum Ausfüllen zu.
  3.  Senden Sie uns diese Checkliste gemeinsam mit dem Fahrzeugschein und dem Kaufvertrag bzw. der Rechnung Ihres Wagens zu (Originale sind nicht notwendig).
  4. Anschließend werden Ihre Daten geprüft – innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie bereits eine erste Einschätzung zum Sachstand.

Der Prüfservice ist dabei kostenlos und unverbindlich für Sie.

Voller Service – kein Risiko

Anschließend haben Sie die Möglichkeit, den Weg bis zur möglichen gerichtlichen Durchsetzung komplett über die erfahrenen Anwälte unseres Partners abwickeln zu lassen. Dabei verzichten Sie auf jegliches Kostenrisiko. Alle fachlichen und organisatorischen Aufgaben werden Ihnen abgenommen. Eine Gebühr fällt für Sie nur im Falle eines Erfolgs an.

Die ascent AG rät: Lassen Sie die Frist nicht verstreichen

Ob es sich um einen erhöhten Treibstoffverbrauch, eine Beeinträchtigung der Motorleistung oder den generellen Wertverlust handelt, der Ihnen durch den Einsatz der „Schummelsoftware“ entstanden ist, einen Schaden haben Sie als Besitzer eines dieselbetriebenen Fahrzeugs der genannten Marken auf jeden Fall erhalten. Hinzu kommt, dass Ihnen aufgrund der hohen Abgaswerte weiterhin ein Fahrverbot in vielen Innenstädten droht.

Auch das von VW derzeit in Umlauf gebrachte Umrüstungsupdate ändert nichts daran und ist zudem von Kfz-Experten sehr umstritten. Deshalb können Sie Ansprüche nach Schadensersatz, Rücktritt vom Kauf oder – innerhalb der Gewährleistungsfrist – auch nach Nachlieferung geltend machen.

Geben Sie sich nicht geschlagen und holen Sie sich Hilfe von erfahrenen Anwälten. Nach Ende des Jahres können Ihre Ansprüche an VW verfallen.